Inhalt
Wichtige Angelegenheiten frühzeitig regeln
Soll der Patient seine Diagnose erfahren?
Zunächst stellt sich die Frage, ob der Patient seine Diagnose erfahren soll. Die einfühlsame Mitteilung bietet dem Betroffenen die Chance der Mitsprache, wenn sie in einem Stadium erfolgt, in dem der Patient noch geistig dazu in der Lage ist. Er kann Ihnen sagen, wie er sich seine spätere Betreuung vorstellt. Er kann sich zu Vermögensfragen äußern, ein Testament erstellen, eine Patientenverfügung einrichten und entscheiden, ob er an wissenschaftlichen Untersuchungen zur Entstehung, Behandlung oder Vorbeugung der Alzheimer-Demenz teilnehmen möchte.
Auch wenn es zunächst schwer fällt, sollten möglichst frühzeitig wichtige Angelegenheiten besprochen und im Sinne des Alzheimer-Kranken geregelt werden.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie dem Erkrankten die Diagnose mitteilen, erfahren Sie unter Wichtige Fragen & schwere Entscheidungen.
Auch für Sie als Patient gilt: Regeln Sie wichtige Dinge bald!
Was Ihnen als Patient besonders in der Anfangsphase Ihrer Erkrankung helfen kann, erfahren Sie unter Tipps zur Tagesbewältigung.
Sind Sie selbst von der Erkrankung betroffen, sollten Sie sich frühzeitig um die Planung Ihrer Zukunft kümmern, besonders, was Ihren Arbeitsplatz, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten betrifft: Versicherungen, Hypotheken, Finanzdokumente, Testament oder Patientenverfügung müssen eventuell der neuen Situation angepasst werden. [Weitere Informationen für Betroffene]
Hilfestellung für Angehörige zur Entscheidung bei schwierigen Fragen
Braucht der Kranke Hilfe (Vollmacht, Betreuung) bei der Erledigung von Geldangelegenheiten? Siehe auch Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Darf der Betroffene noch Auto fahren?
Müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Fragen und Antworten zur Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim finden Sie hier.