Inhalt
Für Betroffene: Planungen für die Zukunft
Obwohl Sie sich momentan allen Dingen gewachsen fühlen, mag es sinnvoll sein, sich mit den folgenden Bereichen frühzeitig zu befassen, damit auch hier in Zukunft alles in Ihrem Sinne verläuft.
Arbeitsplatz
Wenn Sie noch arbeiten, sollten Sie sich mental und finanziell auf den Übergang in die Pension einstellen. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie entscheiden, was mit dem Geschäft passiert, wenn Sie es nicht mehr leiten können. Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, Ihrem Finanzberater oder Familienmitgliedern, um zukünftige Schritte abzustimmen.
Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten
Sehen Sie die wichtigen Unterlagen wie Versicherungen, Hypotheken und Finanzdokumente bzw. Testament im Hinblick auf notwendige Anpassungen durch. Hinterlegen Sie diese Dokumente an einem Ort, den ein Ihnen Vertrauter kennt.
Nehmen Sie sich auch Zeit jemanden zu bestimmen, der Ihre Angelegenheiten regelt und Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Vielleicht brauchen Sie den Rat eines erfahrenen Anwalts, um sicherzugehen, dass alles nach Ihren Wünschen geregelt ist. Sprechen Sie mit Ihrem Finanzberater, inwieweit eine adäquate spätere Pflege finanziell abzusichern ist.
Lebensplanung
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder Freunden über möglicherweise später notwendige Änderungen der Lebenssituation, wie z. B. die Frage, wo und mit wem Sie später wohnen wollen. Sprechen Sie mit Ihnen auch mögliche Formen einer späteren Pflege durch. Zögern Sie auch nicht, sich dazu fachlichen Rat einzuholen. Es ist nicht einfach, sich mit Fragen zu befassen, die Ihre Pflege in einem fortgeschrittenen Alzheimer-Stadium betreffen, es ist aber wichtig, diese so früh wie möglich zu klären.
Sonstiges
Treffen Sie wichtige Entscheidungen hinsichtlich der medizinischen Pflege, der finanziellen Angelegenheiten und lebensverlängernden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit einem mit dieser Situation vertrauten Rechtsanwalt bzw. mit Unterstützung durch eine regionale Alzheimer-Gesellschaft in schriftlicher Form.
zuletzt aktualisiert 03/2006