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Mitteilung vom 23.05.2008

Pflegereform verbessert Leistungen für Demenz-Patienten

Mehr Geld und bessere Betreuung für Demenz-Kranke

Am 14. März 2008 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung. Die Reform soll vom 1. Juli 2008 an gelten. Für Demenz-Kranke und deren Pflegepersonen ist entscheidend, dass es finanzielle und organisatorische Erleichterungen geben soll. Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen:

Finanzielle Leistungen:

  • Demenzkranke mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz", die noch keine Pflegestufe erhalten (d. h. der körperliche Pflegebedarf reicht nicht für die Pflegestufe eins aus), können bis zu 200,- € mehr im Monat erstattet bekommen. Das Geld soll zweckgebunden eingesetzt werden, beispielsweise für zusätzliche Betreuungsleistungen (z. B. Betreuungsgruppe oder ehrenamtliche Helfer).
  • Angehörige müssen sich für diesen Zuschuss an ihre Pflegekasse wenden.

Erleichterung der Pflege durch Angehörige:

  • Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Pflegeurlaub, d. h. eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit garantiertem Recht auf Rückkehr. In dieser so genannten Pflegezeit bleibt die Sozialversicherung bestehen. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ist eine solche Regelung freiwillig.
  • Für plötzliche Notsituationen gibt es die Möglichkeit, dass Angehörige kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage lang freigestellt werden.

Verbesserung der Situation in den Pflegeheimen:

  • Für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt: Können Pflegebedürftige nach entsprechend guter Behandlung, d. h. aktivierender Pflege und Rehabilitation, in eine niedrigere Pflegestufe eingestuft werden, erhalten die Heime dafür einmalig 1536,- €.
  • In den Heimen sollen mehr Pflegepersonen eingesetzt werden.
  • Um die Qualität sicherzustellen, werden Pflegeheime einmal pro Jahr einem TÜV unterzogen.

Organisatorisches:

  • Ein geschulter Pflege-Berater soll bei Eintritt eines Pflegefalles dabei helfen, die Organisation der Pflege zu erleichtern.
  • Wohnortnahe Pflegestützpunkte sollen eingerichtet und betreute Wohnformen gefördert werden.
  • Kassen sollen leichter Verträge mit Einzelpersonen schließen können, nicht nur mit Pflegediensten.
  • Gesetzliche Pflegekassen können Pflege-Zusatzversicherungen anbieten.
  • Der Bund soll künftig die Länder finanziell dabei unterstützen, Pflegestützpunkte einzurichten, die in Wohnquartieren Rat und Hilfe bieten.

In der Schriftenreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. ist ein aktualisierter Leitfaden zur Pflegeversicherung erschienen. Er hilft bei der Antragstellung, informiert darüber, welche Arten von Leistungen wofür beansprucht werden können und was bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu beachten ist, damit die Demenzkranken und ihre Angehörigen die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

Information und Bestellung: info@deutsche-alzheimer.de

Quellen:

  1. Pressemitteilung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. vom 3.04.2008 und vom 14.03.2008
  2. Spiegel-online vom 14.03.2008
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