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Mitteilung vom 22.08.2007

Pflegereform: Mehr Leistungen für Demenzpatienten

Anhebung zusätzlicher Betreuungsleistungen

Nach der aktuellen Pflegereform, die spätestens am 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sollen Menschen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz", beispielsweise Demenzkranke, bis zu 2400 Euro statt wie bisher 460 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen im Jahr erhalten. Dieser Beitrag wird zusätzlich zu den eigentlichen Pflegeleistungen gezahlt. Leistungsberechtigt waren bisher nur Personen, die mindestens in die Pflegestufe 1 eingestuft waren und zusätzlich einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hatten.

Leistungen auch bei Pflegestufe 0

Neu ist, dass diese Leistungen künftig auch diejenigen erhalten, die nach Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes als körperlich nicht pflegebedürftig gelten, also keiner Pflegestufe zugeordnet wurden. So wurde dem Kritikpunkt begegnet, dass die Begutachtungskriterien der Pflegeversicherung sich vor allem auf körperliche Einschränkungen bezogen hatten.

Wohnortnahe Versorgung geplant

Die Reform dient dem Grundsatz "ambulant vor stationär", soll also die häusliche und ambulante Pflege stärken. Geplant sind wohnortnahe Pflegestützpunkte, wo Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rasch Rat und Informationen über Pflegedienste und Hilfsangebote erhalten können, wenn der Pflegefall eintritt. Betreute Wohnformen – also Wohngemeinschaften Pflegebedürftiger – sollen gefördert werden. Solche Wohngemeinschaften sollen sich pflegerische Unterstützung kaufen können. Für Kassen soll es leichter werden, Verträge mit Einzelpflegekräften zu schließen, nicht nur mit Pflegediensten.

Befristete Pflegezeit für Angehörige

Berufstätige Angehörige pflegebedürftiger Menschen erhalten einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit, d. h. eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Recht auf Rückkehr. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ist diese Regelung freiwillig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in dieser Zeit die Pflege ihrer Angehörigen organisieren. Damit wird es auch den Angehörigen Pflegebedürftiger ermöglicht, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Noch ungeklärt ist die Frage, ob in plötzlichen Notsituationen die Möglichkeit bestehen soll, dass Angehörige kurzfristig bis zu zehn Tage lang freigestellt werden (wie dies auch für Eltern bei Krankheit ihrer Kinder gilt).

Erhöhung des Pflegebeitrags

Da die zur Verfügung gestellten Mittel für die Pflege in den letzten zwölf Jahren gleich geblieben sind und aufgrund der Inflation damit faktisch zurückgegangen sind, soll der Pflegebeitrag zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte erhöht werden – von derzeit 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens auf 1,95 Prozent. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (derzeit 4,2 Prozent) zum 1. Januar 2008 um 0,3 Punkte gesenkt.

Die Pflegesätze sollen angepasst werden, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.

Gute Pflege zahlt sich aus

Können Pflegebedürftige durch gute Pflege und Rehabilitation in einem Heim in eine niedrigere Pflegestufe eingruppiert werden, erhalten die Heime dafür einmalig 1536 Euro.

Weiterer Reformbedarf

Weiterer Reformbedarf wird noch gesehen. Der Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Klaus Großjohann, wünscht sich mehr verpflichtende Aussagen über verschiedene Maßnahmen in der Reform, weniger "kann"-Vorschriften. Caritas-Präsident Peter Neher kritisiert, dass die Pflegeversicherung nicht nachhaltig die gesamten Pflegeleistungen finanziert, die durch den demografischen Wandel notwendig sein werden.

Quellen:
Idw Informationsdienst Wissenschaft, Pressemitteilung vom 21.06.2007
Pressestelle Deutscher Caritasverband e. V.
Link öffnet in neuem Fensterwww.kda.de

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