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Pflege & Finanzen
Eine Demenzerkrankung führt meist zu einer finanziellen Belastung der betroffenen Familie. Doch gibt es einige Hilfen und Erleichterungen, die sowohl von den Erkrankten als auch von Angehörigen und Betreuern in Anspruch genommen werden können.
Informationen über rechtliche und finanzielle Hilfen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.:
Die folgenden Angaben über finanzielle Hilfen sind nicht für alle Betroffenen gültig und müssen in jedem Einzelfall abgeklärt werden.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung stellt neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland dar. In der Regel werden Patienten mit Alzheimer-Krankheit im Verlauf ihrer Erkrankung pflegebedürftig und haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse (= Krankenkasse des Pflegebedürftigen).
Finanzielle Hilfen
Schwerbehindertenausweis
Stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt. Mit diesem
Ausweis erhält der Betroffene je nach Merkzeichen und Grad der Behinderung
einige Vergünstigungen und Steuererleichterungen.
Mehr dazu auf den Seiten des AlzheimerForums...
Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze
Gesetzlich Krankenversicherte sind von der Zuzahlung u. a. für Arznei-, Verband- und Heilmittel befreit, wenn sie die Belastungsgrenze erreicht haben. Die Krankenkasse informiert darüber, welche weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind. Alle Zuzahlungsbelege sollten aufbewahrt werden.
Aufwandsentschädigung für Betreuer
Ehrenamtlich bestellte Betreuer haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer Sachkosten aus dem Vermögen des Betreuten oder der Justizkasse. Das Amtsgericht und die Betreuungsbehörde informieren darüber, welcher Anspruch in welchem Fall besteht.
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende
Unter bestimmten Voraussetzungen werden für pflegende Angehörige
Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
und die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt.
Der Antrag ist bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen
zu stellen.
Mehr dazu auf den Seiten der Deutschen Sozialversicherung...
Steuererleichterungen
Steuererleichterungen sind vor allem dann
von Interesse, wenn die Pflegeperson
oder der Pflegebedürftige zur Einkommenssteuer veranlagt ist. Es gibt
Steuererleichterungen sowohl für die Pflegeperson als auch für
den Pflegebedürftigen selbst.
Mehr dazu auf den Seiten des AlzheimerForums ...
Hier finden Sie eine Checkliste mit Stichpunkten zu finanziellen Hilfen.
zuletzt aktualisiert 03/2006