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Pflege & Finanzen

Eine Demenzerkrankung führt meist zu einer finanziellen Belastung der betroffenen Familie. Doch gibt es einige Hilfen und Erleichterungen, die sowohl von den Erkrankten als auch von Angehörigen und Betreuern in Anspruch genommen werden können.

Link öffnet in neuem FensterInformationen über rechtliche und finanzielle Hilfen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.:

Link öffnet in neuem FensterPflegeversicherung

Link öffnet in neuem FensterBetreuungsrecht

Die folgenden Angaben über finanzielle Hilfen sind nicht für alle Betroffenen gültig und müssen in jedem Einzelfall abgeklärt werden.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung stellt neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland dar. In der Regel werden Patienten mit Alzheimer-Krankheit im Verlauf ihrer Erkrankung pflegebedürftig und haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse (= Krankenkasse des Pflegebedürftigen).

Finanzielle Hilfen

Schwerbehindertenausweis

Stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt. Mit diesem Ausweis erhält der Betroffene je nach Merkzeichen und Grad der Behinderung einige Vergünstigungen und Steuererleichterungen. Link öffnet in neuem FensterMehr dazu auf den Seiten des AlzheimerForums...

Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze

Gesetzlich Krankenversicherte sind von der Zuzahlung u. a. für Arznei-, Verband- und Heilmittel befreit, wenn sie die Belastungsgrenze erreicht haben. Die Krankenkasse informiert darüber, welche weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind. Alle Zuzahlungsbelege sollten aufbewahrt werden.

Aufwandsentschädigung für Betreuer

Ehrenamtlich bestellte Betreuer haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer Sachkosten aus dem Vermögen des Betreuten oder der Justizkasse. Das Amtsgericht und die Betreuungsbehörde informieren darüber, welcher Anspruch in welchem Fall besteht.

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Unter bestimmten Voraussetzungen werden für pflegende Angehörige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt. Der Antrag ist bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu stellen. Link öffnet in neuem FensterMehr dazu auf den Seiten der Deutschen Sozialversicherung...

Steuererleichterungen

Steuererleichterungen sind vor allem dann von Interesse, wenn die Pflegeperson oder der Pflegebedürftige zur Einkommenssteuer veranlagt ist. Es gibt Steuererleichterungen sowohl für die Pflegeperson als auch für den Pflegebedürftigen selbst. Link öffnet in neuem FensterMehr dazu auf den Seiten des AlzheimerForums  ...

Hier finden Sie eine Checkliste mit Stichpunkten zu finanziellen Hilfen.

zuletzt aktualisiert 03/2006