Inhalt
Wichtige Fragen & schwere Entscheidungen
Die Alzheimer-Krankheit kann Sie vor eine Reihe von schweren Entscheidungen stellen. Sie betreffen u. a. die Aufklärung des Betroffenen über die Diagnose, die Frage, wo der Erkrankte leben soll, Geldangelegenheiten oder das Testament. All diese Entscheidungen treffen Sie am besten nicht allein, sondern gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern.
Soll der Patient die Diagnose erfahren?
Die meisten Angehörigen, aber auch viele Ärzte scheuen davor zurück, den Patienten über seine Krankheit aufzuklären. Gerade bei wenig beeinträchtigten Patienten ist es jedoch wichtig, ganz offen über die Ursachen der Symptome, über das mögliche Fortschreiten der Krankheit und über die Behandlungsmöglichkeiten zu sprechen.
Auf keinen Fall darf der Patient aber ohne weitere Erläuterungen mit der Diagnose konfrontiert werden. Man muss sehr deutlich herausstellen, dass die Krankheit einen sehr unterschiedlichen - also auch sehr langsamen - Verlauf nehmen kann und dass wirksame Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Am wichtigsten ist es aber, dem Patienten das Gefühl zu geben, dass er mit dem Problem der Krankheit nicht alleine bleibt.
Tipps
- Verwenden Sie den Begriff Alzheimer-Krankheit nicht ohne zusätzliche Erläuterungen.
- Sprechen Sie mit dem Patienten über seine Befürchtungen.
- Geben Sie dem Patienten die Sicherheit, dass er mit Ihnen gemeinsam die kommenden Probleme bewältigen wird.
Kann ein allein stehender Patient weiterhin in seiner Wohnung leben?
Im Verlauf der Erkrankung wird es für den Betroffenen immer schwieriger selbstständig zu leben. Während die Familie oder der gesunde Partner, mit denen der Betroffene zusammen lebt, in der Lage ist Probleme aufzufangen, können sich allein lebende Patienten nicht mehr selbst versorgen.
In dieser Situation sollte man versuchen, den Verbleib des Betroffenen in der eigenen Wohnung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Mehr ...
Braucht der Betroffene Hilfe bei der Erledigung von Geldangelegenheiten?
Die Regelung finanzieller Angelegenheiten, besonders das Führen eines Kontos oder das Ausstellen von Überweisungen, ist eine verhältnismäßig komplizierte Tätigkeit, die schon früh im Krankheitsverlauf beeinträchtigt sein kann.
Vollmacht
Die einfachste Form, dem Patienten dabei zu helfen, ist eine Vollmacht. Hier gibt der Patient einer Person seines Vertrauens die Erlaubnis, entweder bestimmte oder sämtliche finanzielle Angelegenheiten zu übernehmen. Sind größere Transaktionen zu bewältigen, z. B. ein Grundstücksverkauf, empfiehlt sich eine Generalvollmacht.
Betreuung
Kommt eine Vollmacht nicht in Betracht, muss eine Betreuung mit dem Wirkungskreis der Vermögensangelegenheiten errichtet werden. In diesem Fall bestimmt das zuständige Amtsgericht eine Person zum rechtlichen Vertreter des Patienten in den genau festzulegenden Angelegenheiten. Dieser Betreuer muss gegenüber dem Gericht Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.
Wann soll der Patient ein Testament errichten?
Im Anfangsstadium der Krankheit können die meisten Alzheimer-Patienten zu den Fragen der Verfügung über ihr Vermögen selbst Stellung nehmen. Diese Entscheidungen sind ein Kernstück der persönlichen Autonomie und müssen daher unbedingt unterstützt werden.
Es ist verständlich, wenn Sie eine Scheu empfinden, mit dem Erkrankten über Erbfragen zu sprechen. Wird aber eine rechtzeitige Klärung versäumt, kann sich der Betroffene wegen der fortschreitenden geistigen Einschränkungen nicht mehr zu wichtigen persönlichen Fragen äußern. Deshalb sollten Sie auf die rechtzeitige Abfassung eines Testaments hinwirken. Zur Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten beachten Sie:
- Lassen Sie vom behandelnden Arzt oder von einem hinzugezogenen Nervenfacharzt die Testierfähigkeit bescheinigen. Damit erleichtern Sie dem Notar die Beurkundung.
- Der Patient darf bei seiner Entscheidung weder durch Sie noch durch andere Personen beeinflusst werden.
Darf der Betroffene noch Auto fahren?
Zu dem Zeitpunkt, an dem die Diagnose der Alzheimer-Krankheit mit hinreichender Sicherheit gestellt werden kann, haben die Einschränkungen des Gedächtnisses, der Reaktionszeit und der räumlichen Orientierungsfähigkeit einen Grad erreicht, der das Führen eines Kraftfahrzeugs verbietet. Es ist bekannt, dass die Unfallhäufigkeit bei Alzheimer-Patienten deutlich erhöht ist.
Überprüfung der Fahrtauglichkeit
Zusammen mit dem behandelnden Arzt sollten Sie Ihrem Angehörigen daher dringend raten, den Wagen nicht mehr selbst zu steuern. Meist halten sich die Patienten aber selbst für fahrtüchtig und fühlen sich durch das Fahrverbot bevormundet und in ihrem Stolz gekränkt. In diesem Fall sollten Sie auf einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit durch die Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde bestehen. Notfalls müssen Sie den Patienten durch Tricks daran hindern, das Auto zu benutzen:
- Nehmen Sie den Fahrzeugschlüssel zu sich.
- Lassen Sie das Fahrzeug durch die Werkstatt stilllegen.
Müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Wenn für einen Patienten keine gesetzliche Betreuung eingerichtet worden ist, sollte er eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung durch den Patienten muss die Krankheit angegeben werden. Besteht bereits eine Haftpflichtversicherung, sollte das Auftreten einer Demenz dem Versicherer gemeldet werden. Falls eine Betreuung besteht, muss sich nicht der Patient, sondern der Betreuer durch eine Haftpflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen schützen.
Ist die Aufnahme in ein Pflegeheim nötig?
Rund drei Viertel aller Alzheimer-Patienten werden irgendwann während des Krankheitsverlaufs in ein Pflegeheim aufgenommen. Dafür können viele verschiedene Gründe verantwortlich sein. Was ist bei der Auswahl eines Heims zu beachten? Mehr ...
Unter welchen Umständen soll die ärztliche Behandlung nicht mehr fortgesetzt werden?
Im Endstadium der Krankheit wird der Betroffene körperlich immer schwächer. Er kann seine Körperhaltung nicht mehr kontrollieren, es bestehen Schluckstörungen. Möglicherweise wird er wegen der Folgen eines Sturzes oder einer Lungenentzündung in ein Krankenhaus aufgenommen. Eines Tages wird sich die Frage stellen, ob durch ärztliche Maßnahmen die Zeit des Leidens nur noch hinausgezögert wird.
Selbstverständlich wird der Patient Flüssigkeit und Schmerzmittel erhalten. Es wird aber beispielsweise zu entscheiden sein, ob eine Behandlung mit Antibiotika erfolgen soll oder ob die Ernährung durch eine Magensonde weitergeführt wird.
Patientenverfügung
Dabei ist es hilfreich, wenn eine schriftliche Verfügung des Patienten
darüber vorliegt, wie im Fall einer aussichtslosen Krankheit verfahren
werden soll.
Auch wird Ihnen die Entscheidung leichter fallen, wenn Sie
mit dem Patienten einmal über diese Fragen gesprochen haben und seine Einstellung kennen.
In jedem Fall sollten Sie sich mit dem behandelnden Arzt und mit anderen
Familienmitgliedern beraten.
Teilnahme an wissenschaftlichen Untersuchungen
Seit einigen Jahren wird die Alzheimer-Krankheit sehr intensiv beforscht. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse können allerdings nur gewonnen werden, wenn sich Patienten und Familienangehörige für Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen. Dabei müssen einige rechtliche Bestimmungen beachtet werden. Mehr ...
zuletzt aktualisiert 03/2006