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Kann ein alleinstehender Erkrankter weiterhin in seiner Wohnung leben?
Die zunehmenden Störungen des Gedächtnisses und des Denkvermögens schränken im dritten oder vierten Krankheitsjahr die selbstständige Lebensfähigkeit deutlich ein. Dieser Grad der Hilfsbedürftigkeit kann im Kreis der Familie leicht aufgefangen werden. Allein stehende Patienten können sich aber bei dieser Ausprägung der Krankheitssymptome nicht mehr alleine versorgen.
Hilfen für zu Hause
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung:
- Hauswirtschaftliche Hilfen
- Ambulanter Sozialdienst
- Tagesstätte.
In vielen Fällen lässt sich die Versorgung des Patienten durch hauswirtschaftliche Hilfen und durch einen ambulanten Sozialdienst für einen gewissen Zeitraum sicherstellen. Dabei kann das Problem auftreten, dass Ihr erkrankter Angehöriger die Notwendigkeit von Hilfestellungen nicht einsieht und fremde Personen in der Wohnung ablehnt.
Führen Sie eine solche Hilfsperson ganz vorsichtig in den Haushalt ein, jedoch auf gar keinen Fall mit dem Argument, dass Ihr Angehöriger jetzt Hilfe benötigt, sondern eher mit dem Argument, dass dies eine nette Bekannte ist, die nun öfter zu Besuch zum Kaffeetrinken kommt o. ä.. Ist eine gute Beziehung aufgebaut, was Wochen bis Monate dauern kann, sind auch die notwendigen Hilfestellungen eher möglich.
Eine Tagesstätte zur Versorgung während der Woche kann sehr sinnvoll sein.
Wann ist ein Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich?
Der Verbleib in der eigenen Wohnung ist auch mit ambulanten Hilfen dann nicht mehr möglich,
- wenn der Patient sein Zuhause nicht mehr erkennt
- wenn er aus der Wohnung wegläuft und nicht mehr zurückfindet
- wenn aus anderen Gründen eine Versorgung rund um die Uhr notwendig wird.
Kann der Betroffene nicht in der Familie aufgenommen werden, ist die Unterbringung in einem Pflegeheim unumgänglich.